Rechtsprechung
BFH, 05.09.2019 - V R 58/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStG § 4 Nr 11, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst a, UStG VZ 2011, AEUV Art 267
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten - Bundesfinanzhof
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 11 UStG 2005, Art 135 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, UStG VZ 2011, Art 267 AEUV
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten - IWW
Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG, § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung, § ... 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 4 Nr. 11 UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG, § 4 Nr. 10 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL, § 74 FGO
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines Versicherungsmaklers oder -vertreters aus der Zurverfügungstellung des vermittelten Versicherungsprodukts
- rewis.io
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Steuerbefreiungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines Versicherungsmaklers oder -vertreters aus der Zurverfügungstellung des vermittelten Versicherungsprodukts
- datenbank.nwb.de
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EuGH-Vorlage zur Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten - und die Umsatzsteuer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Hansekuranz Kontor -, Assekuradeur, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines Assekuradeurs, Produktentwicklung, Entwicklung von Versicherungsprodukten, Vermittlung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- datev.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- pwc.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfreiheit bei der Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sind die Entwicklung und Vermittlung von Versicherungsprodukten umsatzsteuerfrei?
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.10.2017 - 15 K 3268/14
- BFH, 05.09.2019 - V R 58/17
- EuGH, 25.03.2021 - C-907/19
- BFH, 22.06.2021 - V R 10/21
Papierfundstellen
- WM 2020, 171
- DB 2020, 1103
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.03.2016 - C-40/15
Aspiro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus BFH, 05.09.2019 - V R 58/17
Allerdings hat der Senat Zweifel, ob diese Auslegung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Aspiro vom 17.03.2016 - C-40/15 (EU:C:2016:172) zutreffend ist und bittet daher um Beantwortung der nachfolgend erläuterten Vorlagefrage.a) EuGH-Urteil Aspiro Nach dem EuGH-Urteil Aspiro (EU:C:2016:172, Rz 37) setzt die Steuerfreiheit nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL voraus, dass erstens der Dienstleistungserbringer sowohl mit dem Versicherer als auch mit dem Versicherten in Verbindung steht und zweitens seine Tätigkeit wesentliche Aspekte der Versicherungsvermittlungstätigkeit, wie Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen, umfasst.
Nicht steuerfrei ist es daher, wenn der Unternehmer die Schadensregulierung im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens übernimmt (EuGH-Urteil Aspiro, EU:C:2016:172, Antwort auf die Vorlagefrage).
Es fehlt dann der erforderliche Zusammenhang mit der Kundensuche und dem Zusammenbringen der Kunden mit dem Versicherer im Hinblick auf den Abschluss von Versicherungsverträgen (EuGH-Urteil Aspiro, EU:C:2016:172, Rz 40).
bb) Der Senat hat aber Zweifel, ob dies unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Aspiro (EU:C:2016:172) auch für die Steuerfreiheit nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL gilt.
- EuGH, 18.01.2018 - C-463/16
Stadion Amsterdam
Auszug aus BFH, 05.09.2019 - V R 58/17
a) Besteuerung einheitlicher Leistungen Nach der Rechtsprechung des EuGH ist "eine einheitliche Leistung ..., die aus zwei separaten Bestandteilen, einem Haupt- und einem Nebenbestandteil, besteht, für die bei getrennter Erbringung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gälten, nur zu dem für diese einheitliche Leistung geltenden Mehrwertsteuersatz zu besteuern, der sich nach dem Hauptbestandteil richtet, und zwar auch dann, wenn der Preis jedes Bestandteils, der in den vom Verbraucher für die Inanspruchnahme dieser Leistung gezahlten Gesamtpreis einfließt, bestimmt werden kann" (EuGH-Urteil Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16, EU:C:2018:22, Antwort auf die Vorlagefrage). - EuGH, 03.03.2005 - C-472/03
Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe …
Auszug aus BFH, 05.09.2019 - V R 58/17
Diese Leistung ist für sich genommen nicht nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei, da die Bereitstellung des Versicherungsprodukts zur Sacharbeit der Versicherungsgesellschaft gehört, die bei einer Auslagerung auf Dritte nicht nach dieser Bestimmung steuerfrei ist (EuGH-Urteil Arthur Andersen vom 03.03.2005 - C-472/03, EU:C:2005:135, Rz 32 ff.). - FG Münster, 17.10.2017 - 15 K 3268/14
Sind Leistungen eines Assekuradeurs, der Versicherungsprodukte entwickelt und …
Auszug aus BFH, 05.09.2019 - V R 58/17
Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1989 veröffentlichten Urteil des FG steht die im Steuerbescheid vom 04.11.2013 angenommene Steuerpflicht im Einklang mit § 4 Nr. 11 UStG, der entsprechend Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesfinanzhofs auszulegen sei.